§ 1 Vertragsgegenstand
Heiko Bauer Fotografie bietet professionelle Foto- und Bilddienstleistungen an. Dazu gehört insbesondere die Erstellung von Hochzeitsreportagen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Heiko Bauer Fotografie am im Vertrag übermittelten Tag eine Hochzeitsreportage erstellen soll.
Die gebuchte Zeit ist fortlaufend zu verstehen und kann nicht aufgeteilt werden.
Heiko Bauer Fotografie wird die Hochzeitsreportage in Abstimmung mit dem Auftraggeber herstellen und übernimmt die organisatorische, künstlerische und praktische Durchführung der Reportage.
Als Leistungen sind enthalten:
- ein Vorgespräch von Heiko Bauer mit dem Brautpaar
- Erstellung der Fotografien am Tag der Hochzeit: Begleitung des so genannten Getting Ready, des First Looks, der Trauung, Familien- und Gästebilder, Erstellung der Brautpaarbilder sowie Aufnahmen der Feier und Gäste
- Nachbearbeitung der Bilder
- Online-Galerie mit allen selektierten Aufnahmen (Auswahl liegt bei Fotografin) im JPEG-Format ohne Kopierschutz (Heiko Bauer ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet RAW Daten herauszugeben)
- Geschenkbox zur Aufbewahrung
- Zusätzliche Leistungen sind im Vertrag unter Sondervereinbarungen beschrieben
§ 2 Honorar, Anzahlung
(1) Das vereinbarte Honorar für die Hochzeitsreportage wurde zwischen den Vertragsparteien kommuniziert und über den Online-Vertrag bestätigt und unterzeichnet.
(2) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 500 € des vereinbarten Honorars sofort fällig. Die Schlusszahlung des Restbetrages wird fällig eine Woche nach Hochzeitstermin. Anzahlung und Schlusszahlung sind zu überweisen auf das Girokonto von Heiko Bauer, IBAN: DE84654913200006463010.
(3) Kommt der Auftraggeber mit der Anzahlung länger als vierzehn Tage in Verzug, steht Heiko Bauer Fotografie das Recht zu, ohne weitere Ankündigung und ohne weitere Verpflichtungen vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht erlischt, sobald die Anzahlung durch den Auftraggeber auf dem Konto von Heiko Bauer Fotografie eingegangen ist.
(4) Fahrtwege oder Pausen gelten als reine Arbeitszeit und sind nicht vom Honorar abzuziehen.
§ 3 Reisekosten
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Heiko Bauer Fotografie durch die Annahme des Vertrages Reisekosten entstehen. Diese Reisekosten sind durch den Auftraggeber zu tragen. Dazu gehören insbesondere Fahrtkosten und ggf. Übernachtungskosten. Die Vertragsparteien vereinbaren diesbezüglich eine Reisekostenpauschale je nach Aufwand. Die Reisekostenpauschale wird zusammen mit der Anzahlung fällig.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Heiko Bauer Fotografie räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die von ihr erstellten Lichtbilder und Lichtbildwerke zu privaten Zwecken zu nutzen. Dazu gehört insbesondere das Recht, die Bilder zu vervielfältigen. Es ist dem Auftraggeber jedoch nicht erlaubt, die Fotos in irgendeiner Form zu verändern oder zu bearbeiten und dann in geänderter Form zu veröffentlichen.
(2) Eine kommerzielle Nutzung der Fotos ist dagegen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Fotografin möglich.
(3) Werden die Bilder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram veröffentlicht, sind die Bilder mit einem Hinweis auf den Urheber „Heiko Bauer Fotografie“ zu versehen.
(4) Heiko Bauer Fotografie bleibt es erlaubt, die von ihr erstellten Bilder zu Portfolio- oder Werbezwecken einzusetzen. Er darf die Bilder insbesondere auch im Internet veröffentlichen. Heiko Bauer Fotografie wird darüber hinaus Dritten jedoch keine weiteren Nutzungsrechte einräumen.
(5) Die Einräumung der Nutzungsrechte gem. Abs. 1 wird erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars gem. § 2 dieses Vertrages wirksam.
§ 5 Datenschutz und Datenerhebung
(1) Datenverarbeiter und Kontaktdaten
Die unter Absatz (2) (a) bezeichneten Daten werden verarbeitet von Heiko Bauer Fotografie, handelnd unter der Bezeichnung „Heiko Bauer Fotografie“, Hochstetter Höhe 24, 88483 Burgrieden.
(2) Verarbeitungsrahmen
(a) Kategorien der verarbeiteten Daten
Heiko Bauer Fotografie verarbeitet die folgenden Daten:
• Name
• Anschrift
• Telefonnummer
• Mobiltelefonnummer
• Telefaxnummer
• E-Mail-Adressen
• Bankverbindungen
• Bilddaten / Fotografien
(b) Dauer der Datenspeicherung
Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden von Heiko Bauer Fotografie nur solange aufbewahrt, wie dies üblicherweise erforderlich ist, um die unter Punkt (2) (c) genannten Zwecke zu erreichen sofern dies rechtlich zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden solange gespeichert, wie gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder etwaige Rechtsansprüche des Kunden oder Dritter noch nicht verjährt sind.
(c) Zweck der Datenverarbeitung:
Heiko Bauer Fotografie verarbeitet die unter (2) (a) genannten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung einschließlich der vertragsgemäßen Präsentation der Bilddaten durch Webhosting-, Galerie- und Shopdienstleistern sowie der (Nach-) Bestellmöglichkeit von Vervielfältigungsstücken von Bilddateien. Darüber hinaus werden Bilddaten – mit Zustimmung des Kunden – zu Werbezwecken gegenüber Dritten genutzt und die weiteren personenbezogenen Daten zu Werbezwecken gegenüber dem Kunden, dessen Daten verarbeitet werden.
(d) Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung liegt in der Erfüllung des Vertragsverhältnisses zwischen Heiko Bauer Fotografie und dem Kunden gem. Art. 6 Abs. 1 a) und b) DSGVO.
(3) Weitergabe von Daten
(a) Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
Die Daten werden im hierfür jeweils erforderlichen Umfang an folgende Kategorien von Dritten übermittelt:
(aa) vom Kunden und in dessen Auftrag ausdrücklich bestimmte Personen und andere Dritte
(bb) Fotografiedienstleister zum Zwecke der Vervielfältigung und Bearbeitung von Bilddateien
(cc) Webhosting-, Galerie-, Slideshow- und Shopdienstleister zum Zwecke der Präsentation und (Nach-) Bestellung von Vervielfältigungsstücken der Bilddateien.
(b) Kopien von Daten sind durch Heiko Bauer Fotografie zu erhalten. Ausgenommen sind hiervor Kopien der vertragsgemäßen Lichtbilder selbst.
(4) Betroffenenrechte
Der Kunde hat das Recht:
(a) zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Fotograf gespeichert hat,
(b) die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen,
(c) vom Fotografen zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken,
(d) aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen,
(e) Datenübertragbarkeit zu verlangen, das heißt, die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten,
(f) die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu erfahren,
(g) im Falle des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde einzulegen
(5) Einwilligungen
(a) Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Bilddateien im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden.
(b) Dem Kunden ist bekannt, dass im Rahmen seines Auftrags auch Bilddateien seiner Gäste gefertigt werden.
Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er seine Gäste über die Identität des für die Verarbeitung Verantwortlichen, den Zweck (und den Umfang) jeder Verarbeitung, für die eine Einwilligung verlangt wird, welche Art von Daten gesammelt und verwendet werden und das Bestehen des Widerrufsrechts informiert hat.
Er erklärt hiermit ausdrücklich, dass seine Gäste in Kenntnis dieser Informationen vor Beginn der Datenverarbeitung ausdrücklich ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung durch den Verantwortlichen zu den unter (2) (c) genannten Zwecken erklärt haben.
(c) Der Kunde erklärt ausdrücklich seine Einwilligung dazu, dass Heiko Bauer Fotografie mit ihm über E-Mail, sowie Whatsapp kommunizieren und Daten über diese Kommunikationskanäle versenden darf.
§ 6 Verhinderung des Vertragspartners
(1) Sollte Heiko Bauer Fotografie aufgrund von Krankheit oder anderen nicht durch ihn zu vertretenen Gründen am Tag der Fotoreportage verhindert sein, so ist er berechtigt, die Reportage durch einen anderen Fotografen durchführen zu lassen, soweit dieser mindestens die gleiche Qualifikation wie Heiko Bauer Fotografie besitzt.
(2) Mit Vertragsabschluss und dem rechtzeitigen Eingang der Anzahlung auf dem Konto von Heiko Bauer Fotografie blockt Heiko Bauer Fotografie den vereinbarten Leistungstag für andere Aufträge, soweit diese sich mit diesem Auftrag überschneiden würden; Heiko Bauer Fotografie wird für den gleichen Tag nur dann weitere Aufträge annehmen, wenn sichergestellt ist, dass keine Überschneidungen zwischen den Aufträgen eintreten können. Wird die Hochzeit abgesagt oder kann Heiko Bauer Fotografie aus anderen Gründen, die im Lager des Auftraggebers liegen, den erteilten Auftrag nicht durchführen, hat Heiko Bauer Fotografie einen Anspruch auf 50 Prozent des Auftragswertes für das Freihalten des Termins. Soweit bereits eine Anzahlung geleistet wurde, wird diese mit dem Anspruch von Heiko Bauer Fotografie verrechnet. Diese ist nicht übertragbar auf andere Produkte von Heiko Bauer Fotografie. Reisekosten werden nur insoweit rückerstattet, wie diese stornierbar sind.
Tritt dieser Fall innerhalb von weniger als zwölf Wochen vor der Hochzeit ein, wird das volle Honorar fällig.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Heiko Bauer Fotografie haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind. Grundsätzlich ist die Haftung von Heiko Bauer Fotografie auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien geeignet sind, den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag etwa herausstellen könnten.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.